Präsenzunterricht ab 20.08.2021

Präsenzunterricht ab 20.08.2021


Ab dem 20.08. gilt vorerst bis zum 17.09.21 abhängig vom Inzidenzwert 35 (Kreis oder Land) bei uns im Tanzstudio die "3G-Regel". Nur Geimpfte, Genesene und Negativgetestete haben Zutritt. Der anerkannte Test darf nicht älter als 48 Stunden (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) sein.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Nachweispflicht entbunden und getesteten Personen gleichgestellt.

Schüler/innen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, sind auch von der Nachweispflicht entbunden. Erst ab dem 15 Lebensjahr muss der Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule, dass er dort Schüler ist, als Nachweis vorgelegt werden.

Für Zuschauer und/oder Begleitpersonen gilt auch die "3G-Regel".

Das Gebäude darf immer noch nicht vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Alle Teilnehmer und Besucher des Studios werden an der Eingangstür abgeholt.

Bitte pünktlich erscheinen und eine Kopie des entsprechenden Nachweises mitbringen.

Ich hoffe, dass uns trotz der ganzen Umstände weiterhin die Lust am Tanzen nicht vergeht!

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