Ab dem 20.08. gilt vorerst bis zum 17.09.21 abhängig vom Inzidenzwert 35 (Kreis oder Land) bei uns im Tanzstudio die „3G-Regel“. Nur Geimpfte, Genesene und Negativgetestete haben Zutritt.
Der anerkannte Test darf nicht älter als 48 Stunden sein (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Nachweispflicht entbunden und getesteten Personen gleichgestellt.

